Rechtsprechung
StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsgerichtshof
Zum Umfang der dem Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft in Art. 105 Abs. 5 BremLV verliehenen besonderen Petitionsinformationsrechte, insbesondere gegenüber Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die unter maßgeblichem Einfluß der öffentlichen Hand stehen
- bremen.de (Leitsatz und Volltext)
Zum Umfang der dem Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft in Art.105 Abs.5 BremLV verliehenen besonderen Petitionsinformationsrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 145
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- StGH Bremen, 12.05.1978 - St 2/77
Zur Frage der Vereinbarkeit von Richteramt und Kommunalmandat in der …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Soweit für die Konkretisierung des Landesrechts eine Auslegung des nicht in der Landesverfassung, sondern in Art. 17 GG garantierten Petitionsrechts erforderlich ist, ist der Staatsgerichtshof zur Inzidenter-Entscheidung auch dieser bundesrechtlichen Vorfrage zuständig (BremStGHE 1, 73, 77; 3, 97, 102; 4, 57, 64).Ein objektives Klarstellungsinteresse (vgl. BremStGHE 3, 41, 53; 3, 97, 100 f.; 4, 74, 78) ist aufgrund des konkreten Anlaßfalles gegeben.
- StGH Bremen, 06.06.1977 - St 1/75
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes über die …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Ob alle Antragsteller auch noch der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der 14. Wahlperiode angehören, ist angesichts des objektiven Charakters des Verfahrens nach Art. 140 Abs. 1 Satz 1 BremLV für die Zulässigkeitsfrage ohne Belang (BremStGHE 3, 41, 52 f.; 5, 57, 60 f.).Ein objektives Klarstellungsinteresse (vgl. BremStGHE 3, 41, 53; 3, 97, 100 f.; 4, 74, 78) ist aufgrund des konkreten Anlaßfalles gegeben.
- StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83
Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Ein objektives Klarstellungsinteresse (vgl. BremStGHE 3, 41, 53; 3, 97, 100 f.; 4, 74, 78) ist aufgrund des konkreten Anlaßfalles gegeben.
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Die nähere Inhaltsbestimmung dieses originären Petitionsinformierungsrechts steht unter den Direktiven der Optimierung des Petitionsgrundrechts und der Effektivierung der petitionsveranlaßten parlamentarischen Kontrolle (zum Verfassungsgebot der wirksamen parlamentarischen Kontrolle vgl. BremStGHE 4, 15, 24 ff.) auf der einen Seite und der im Gewaltenteilungsprinzip gründenden Respektierung der verfassungsrechtlichen Eigenständigkeit der Regierung (BVerfGE 9, 268, 281; 68, 1, 87; BremStGHE 4, 15, 26) auf der anderen Seite. - BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Die nähere Inhaltsbestimmung dieses originären Petitionsinformierungsrechts steht unter den Direktiven der Optimierung des Petitionsgrundrechts und der Effektivierung der petitionsveranlaßten parlamentarischen Kontrolle (zum Verfassungsgebot der wirksamen parlamentarischen Kontrolle vgl. BremStGHE 4, 15, 24 ff.) auf der einen Seite und der im Gewaltenteilungsprinzip gründenden Respektierung der verfassungsrechtlichen Eigenständigkeit der Regierung (BVerfGE 9, 268, 281; 68, 1, 87; BremStGHE 4, 15, 26) auf der anderen Seite. - BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Grenzen der formellen Allzuständigkeit der Parlamente ergeben sich aus der bundesstaatlichen Ordnung und der Unabhängigkeit der Justiz (BVerfGE 2, 255, 230; BVerfG, Kammerentsch. vom 15.5.1992, NJW 1992, 3033;… Burmeister, a. a. O., Rz. 48; Graf Vitzthum, Petitionsrecht u. Volksvertretung, S. 41 ff.). - StGH Bremen, 22.08.1983 - St 1/82
Zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit des Landesraumordnungsprogramms vom …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Soweit für die Konkretisierung des Landesrechts eine Auslegung des nicht in der Landesverfassung, sondern in Art. 17 GG garantierten Petitionsrechts erforderlich ist, ist der Staatsgerichtshof zur Inzidenter-Entscheidung auch dieser bundesrechtlichen Vorfrage zuständig (BremStGHE 1, 73, 77; 3, 97, 102; 4, 57, 64). - StGH Bremen, 05.01.1957 - St 2/56
Zu den Bürgerschafts- und Stadtbürgerschaftsmandaten der Abgeordneten, die der …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Soweit für die Konkretisierung des Landesrechts eine Auslegung des nicht in der Landesverfassung, sondern in Art. 17 GG garantierten Petitionsrechts erforderlich ist, ist der Staatsgerichtshof zur Inzidenter-Entscheidung auch dieser bundesrechtlichen Vorfrage zuständig (BremStGHE 1, 73, 77; 3, 97, 102; 4, 57, 64). - StGH Bremen, 29.03.1982 - St 1/81
Auslegung des Art. 145 Abs. 2 BremLV. Verfassungsrechtliche Prüfung der im …
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Ob die dem Staatsgerichtshof vorgelegte Frage Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgerschaft und Senat gewesen ist, ist für die Zulässigkeit des Antrags ohne Belang; es genügt, daß sie im Petitionsausschuß umstritten war (BremStGHE 4, 19, 26 f.). - StGH Bremen, 18.11.1991 - St 1/91
Auszug aus StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Ob alle Antragsteller auch noch der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der 14. Wahlperiode angehören, ist angesichts des objektiven Charakters des Verfahrens nach Art. 140 Abs. 1 Satz 1 BremLV für die Zulässigkeitsfrage ohne Belang (BremStGHE 3, 41, 52 f.; 5, 57, 60 f.). - Drs-Bund, 21.09.1972 - BT-Drs VI/3829
- StGH Bremen, 31.01.2014 - St 1/13
Verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts
Soweit für die Auslegung des Landesverfassungsrechts bundesverfassungsrechtliche Maßstäbe wie beispielsweise die des Art. 28 Abs. 1 S. 1, S. 2 und S. 3 GG oder Art. 20 Abs. 2 GG bedeutsam sind, ist für deren Auslegung der Staatsgerichtshof gleichfalls zuständig (BremStGH, Ent. v. 22.1.1996 - St 1/94 - BremStGHE 6, 11, 18;… BremStGH, Urt. v. 14.5.2009 - St 2/08 - LVerfGE 20, 143, 154).Eine solche Entscheidung würde dem Erfordernis eines objektiven Klarstellungsinteresses widersprechen (BremStGH, Ent. v. 22.1.1996 - St 1/94 - BremStGHE 6, 11, 18), das auch in einem "objektiven Verfassungsbewahrungsverfahren" wie nach Art. 140 Abs. 1 S. 1 BremLV (BremStGH, Ent. v. 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 78) vorliegen muss (…BremStGH, Urt. v. 14.5.2009 - St 2/08 - LVerfGE 20, 143, 154).
- VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05
Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen …
Denn im beherrschenden Einfluss der öffentlichen Hand ist ein sachlicher Grund zu sehen, sie der demokratischen Kontrolle, der öffentliche Tätigkeit stets unterliegt, zu unterwerfen, auch wenn dadurch private Interessen (mit)berührt sein können (… Masing , Parlamentarische Untersuchungen privater Sachverhalte, 1998, S. 326 ff. zum vergleichbaren Fragenkreis bei der Zulässigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse; Lennartz /Kiefer, DÖV 2006, 185/188; LVerfG Bremen vom 22.1.1996 = LVerfGE 4, 211; Poppenhäger , ThürVBl 2000, 152/155). - StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08
Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der …
Soweit für die Auslegung des Landesverfassungsrechts bundesverfassungsrechtliche Maßstäbe bedeutsam sind, ist hierfür der Staatsgerichtshof gleichfalls zuständig (BremStGHE 6, 11, 18).Eine solche Entscheidung würde dem Erfordernis eines objektiven Klarstellungsinteresses widersprechen (vgl. BremStGHE 6, 11, 18), das auch in einem "objektiven Verfassungsbewahrungsverfahren", wie es Art. 140 Abs. 1 Satz 1 BremLV darstellt (vgl. BremStGHE 4, 74, 78), vorliegen muss.
- StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des …
Er hat weiter ausgeführt, dass bestimmte landesverfassungsrechtliche Regelungen unter Umständen sogar nur vor dem Hintergrund der entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung richtig verstanden werden können (Ent. v. 22.1.1996 - St 1/94 - BremStGHE 6, 11, 19).